Verkehrssicherungspflicht

Grundsätzlich muss der Eigentümer eines Baumes die Verkehrssicherheit gewährleisten, ansonsten haftet er persönlich für jeden Schaden, der von seinem Baum verursacht wird (§ 823 BGB). Wir übernehmen für Sie die ordnungsgemäße und regelmäßig durchgeführte Kontrolle Ihrer Bäume und kommen somit Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach.

Durch fachgerechte Pflege mittels geeigneter Schnittmaßnahmen wird der Baum in seiner Vitalität unterstützt und vor weiteren Fehlentwicklungen in der Kronenbildung bewahrt.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht bzw. Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen lassen sich je nach Bedarf verschiedene Maßnahmen anwenden:

Totholzentnahme

Totholzentfernung ist eine wichtige Maßnahme zur Verkehrssicherungspflicht in der Baumpflege, da abgestorbene Äste auch ohne äußere Krafteinwirkung herunterfallen können. Durch die rechtzeitige Entnahme von Totholz sind Gefährdungen für z. B. darunter befindliche Personen oder Objekte ausgeschlossen.

Kronenpflege

Durch gezielte fachliche Schnittmaßnahmen im Fein- und Schwachastbereich werden Fehlentwicklungen ausgeglichen und zugleich die Vitalität angeregt. Das arttypische Kronenbild des Baumes wird beibehalten. Vorrangig werden tote, kranke, gebrochene, beschädigte, sich reibende und kreuzende Äste entfernt. Seitliche Teileinkürzungen einzelner Äste aus verkehrssichernden Gründen entlasten ausbruchgefährdete Kronenpartien, die statische Risiken bergen.

Einbau und Wartung von dynamischen Kronensicherungen

Der Einbau dynamischer Kronensicherungen aus optisch unauffälligen, witterungsbeständigen Kunststoffseilen lässt der Krone Bewegunsfreiheit und verhindert oft starke Schnittmaßnahmen. Diese Seilsysteme sind speziell für die Baumpflege entwickelt worden. Durch die flexible Befestigung der Kronensicherung reagiert der Baum auf die wechselnden Belastungen und verstärkt besonders belastete Holzbereiche durch ein erhöhtes Dickenwachstum (Reaktionsholzbildung). Bei Extremereignissen wie z. B. Stürmen treten in den Astgabeln keine zum Bruch führenden Kräfte auf. Extremlasten auf den Holzkörper werden durch die Kronensicherung vermieden.

Fällungen

Kann die Stand- oder Bruchsicherheit bei Bäumen nicht mehr gewährleistet werden, so ist der Baum bei Verkehrsgefährdung zu fällen. Mittels moderner Abseiltechniken oder Kranfällungen entfernen wir jeden Baum ohne Risiko für angrenzende Infrastruktur. Die Bäume werden schrittweise abgetragen und ast- bzw. stammstückweise abgeseilt. Die Abseiltechnik ermöglicht somit nicht nur eine sicheres Fällen, sondern ist gleichzeitig noch ein sehr schonendes Verfahren für den Boden.
Lässt es die Bebauung und die Verkehrssicherheit zu, fällen wir Bäume selbstverständlich auch nach der herkömmlichen Methode.

Wurzelstockrodung

Im Anschluß an Fällarbeiten kann der Wurzelstock mit einer Wurzelstockfräse problemlos beseitigt werden.

Arbeitsmethoden

Sämtliche von uns ausgeführten Arbeiten werden nach Vertragsbedingungen und Richtlinien der ZTV Baumpflege durchgeführt. Sicherheitsvorkehrungen entsprechen den Richtlinien der Berufsgenossenschaft und den geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften.

Verkehrssicherheit

Um Arbeiten an öffentlich zugänglichen Wegen und Straßen ohne eine Gefährdung für Personen durchführen zu können, sichern wir Arbeitsstellen selbstverständlich vorschriftsmäßig ab. Wir verfügen über die nach Regelplan an öffentlichen Straßen vorgeschriebene Ausrüstung, um Straßen gemäß RSA 95 und ZTV/SA 97 abzusperren.